Beim Tragen von Atemschutzmasken in Arbeitsumgebungen, in denen der Schutz vor schädlichen Partikeln, Gasen oder Dämpfen lebenswichtig ist, spielt ein Thema häufiger als gedacht eine entscheidende Rolle: Gesichtsbehaarung. Es scheint ein kleines Detail zu sein, aber es kann den Unterschied zwischen vollständigem Schutz und unbeabsichtigter Exposition ausmachen.
Eng anliegende Atemschutzmasken, wie Staubmasken und wiederverwendbare Masken, sind so konzipiert, dass sie eine perfekte Abdichtung zum Gesicht bilden. Wenn Lücken entstehen – beispielsweise durch Bartstoppeln, einen Bart oder sogar lange Haare, die unter die Maske gelangen – kann kontaminierte Luft auf diesem Weg eindringen.
Die Filter in der Maske können die Luft, die an der Dichtung vorbeiströmt, nicht reinigen, sodass der Träger gefährlichen Stoffen ausgesetzt ist. Studien bestätigen dies: Selbst ein oder zwei Tage Bartstoppeln können bereits zu messbaren Undichtigkeiten und einer deutlichen Verringerung des Schutzes führen.

Bemerkenswerterweise gibt es keine genaue Definition von „glatt rasiert”. Jeder rasiert sich anders und jedes Gesicht ist anders. Als praktische Richtlinie gilt jedoch, dass eine Person nicht glatt rasiert ist, wenn Stoppeln sichtbar über die Haut hinausragen. Die europäische Norm EN 529:2005 gibt eine zeitliche Definition: Wenn man sich innerhalb von acht Stunden vor Dienstbeginn nicht rasiert hat, gilt man als „unrasiert”. Das National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) hat ebenfalls eine Infografik erstellt, welche Gesichtsbehaarung für eine dicht schließende Halbmaske oder Vollmaske mit Filter* geeignet ist, um die Umsetzung zu unterstützen.
* Kann geeignet sein, es muss jedoch individuell beurteilt werden, ob die Gesichtsabdichtung beeinträchtigt werden kann.

Für Arbeitgeber hat die Gewährleistung der Sicherheit höchste Priorität. Das bedeutet oft, dass sie eine Politik der glatt rasierten Gesichter für Mitarbeiter einführen, die eng anliegende Atemschutzmasken tragen. Dies ist jedoch ein sensibles Thema. Nicht jeder kann oder will sich glatt rasieren. Persönliche Vorlieben, religiöse Überzeugungen und medizinische Gründe können zu Ausnahmen oder Widerstand führen. Eine wirksame Richtlinie erfordert Verständnis und Kommunikation. Die Mitarbeiter müssen wissen, warum eine glatt rasierte Haut notwendig ist und welche Risiken bestehen, wenn dies nicht der Fall ist.
Schulungen zum richtigen Gebrauch von Masken, klare Dokumentation und transparente Durchsetzung tragen zur Akzeptanz und Sicherheit bei.
Für diejenigen, die sich nicht glatt rasieren können oder wollen, gibt es Lösungen. Locker sitzende Gesichtsmasken und Kopfhauben erfordern keine Abdichtung zum Gesicht, bieten aber dennoch hochwertigen Schutz durch eine konstante Zufuhr von gefilterter Luft. Obwohl diese Systeme – wie die motor- und luftbetriebenen Atemschutzsysteme 3M™ Versaflo™ – höhere Anschaffungskosten verursachen, bieten sie langfristig oft mehr Komfort, Konsistenz und Benutzerfreundlichkeit.