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Was bedeutet die EUDR für die Handschuhproduktion?

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Die Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) rückt immer näher, und das hat Auswirkungen auf Produkte, die Naturkautschuk enthalten. Ab dem 30. Dezember 2026 müssen neue Produktionschargen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, die neuen Anforderungen vollständig erfüllen.

Das bedeutet neue Verpflichtungen, zusätzlichen Dokumentationsaufwand und ein verstärktes Augenmerk auf die Lagerverwaltung. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die wichtigsten Auswirkungen und zeigen Ihnen, worauf Sie als Fachkraft achten müssen.

Warum fallen Latexhandschuhe unter die EUDR?

Die EUDR zielt auf Rohstoffe mit erhöhtem Entwaldungsrisiko ab, und Naturkautschuk gehört dazu. Da Latexhandschuhe aus diesem Rohstoff hergestellt werden, fallen sie unter dieselbe Verordnung.

Die EU will sicherstellen, dass der Kautschuk nicht von Plantagen stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 durch Abholzung angelegt wurden. Deshalb müssen Unternehmen nachweisen können, wo genau der Kautschuk geerntet wurde, ob die Plantage legal und nachhaltig bewirtschaftet wird und ob kein Risiko der Entwaldung besteht. Diese Verpflichtungen gelten automatisch auch für Latexhandschuhe, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden.

Die EUDR-Frist: Was Sie wissen müssen

Ab dem 30. Dezember 2026 dürfen Handschuhe aus Naturkautschuk nur noch auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie der EUDR entsprechen.

Bestände, die sich vor dieser Frist bereits in der EU befinden, dürfen weiterhin verkauft werden. Bei neuen Produktionschargen kommt es jedoch auf das Herstellungsdatum an:

  • Vor dem 30.12.2026 in der EU = frei von Due-Diligence-System (DDS)
  • Nach dem 30.12.2026 innerhalb der EU = DDS obligatorisch

Kleinere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Übergangsfrist von sechs Monaten, um ihre Verwaltung in Ordnung zu bringen. Daher ist es ratsam, bereits jetzt strategisch in den Bereichen Einkauf, Lagerverwaltung und Kommunikation mit den Kunden zu planen.

Was müssen Handschuhhersteller ab 2026 vorlegen?

Handschuhhersteller müssen wesentlich umfangreichere Informationen vorlegen, um die EUDR-Anforderungen zu erfüllen. Für jede Handschuhproduktion, die nach Ablauf der Frist stattfindet, muss die Lieferkette vollständig transparent sein. Das bedeutet, dass Hersteller nachweisen können müssen, dass:

✔ Der verwendete Kautschuk stammt aus legalen, nicht abgeholzten Plantagen

Die Hersteller müssen nachweisen können, dass der Kautschuk von einer Plantage stammt, die nach dem 31.12.2020 nicht abgeholzt oder durch Abholzung erweitert wurde. Dieser Nachweis umfasst unter anderem:

  • GPS-Koordinaten der Parzelle
  • Unterlagen zu Landnutzung und Eigentumsrechten
  • Nachweis nachhaltiger Produktionspraktiken

✔ Die Produktion entspricht den lokalen Rechtsvorschriften

Unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsbedingungen
  • Umwelt- und Sicherheitsvorschriften
  • Steuer- und Handelsvorschriften

✔ Eine vollständige Due-Diligence-Erklärung (DDS) ist verfügbar

Darin sind mindestens enthalten:

  • Das Herkunftsland
  • Die genauen Koordinaten der Parzelle
  • Das Erntedatum des Kautschuks
  • Eine Risikoanalyse der Lieferkette
  • Eine Erklärung, dass kein relevantes Risiko der Entwaldung besteht

Diese DDS muss in TRACES, dem EU-Entwaldungsinformationssystem, registriert sein und für Lieferkettenpartner abrufbar sein.

Benötigen Sie Hilfe?

Möchten Sie sichergehen, dass Sie und Ihre Kunden für die EUDR-Anforderungen bereit sind? Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns noch heute unter T. +31 (0)181 47 50 00. Unser engagiertes Team informiert Sie gerne näher!

Was bedeutet die EUDR für die Handschuhproduktion?